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Einfacher nach Deutschland

Eine multiethnische Gruppe von Geschäftsleuten befindet sich in einem Sitzungssaal in einem Büro. Sie sitzen um einen Tisch herum und schmieden Pläne. Eine Frau erklärt ihren Kollegen Papiere.
© Getty Images/Fat Camera

Deutschland steht international im Wettbewerb um . Um attraktiver zu werden, erleichtert die Bundesregierung die Zuwanderung für Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Menschen mit Berufserfahrung. Was sind die wichtigsten Änderungen und was bedeuten sie für Deutschland-Alumni?

Deutschland will für attraktiver werden. Die Bundesregierung hat eine entwickelt und ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht. Es wurde Ende Juni im Bundestag verabschiedet. Seit Jahren zeichnet sich ab, dass viele in Deutschland immer größere Schwierigkeiten haben, genug qualifiziertes Personal zu finden. Der Zuzug von Menschen aus Ländern der Europäischen Union kann den Bedarf längst nicht mehr abdecken. Die Zahl ausländischer Arbeitskräfte stieg seit 2010 zwar um 2 Millionen Menschen an. Gleichzeitig gab es 2022 in Deutschland aber rund 1,98 Millionen offene Stellen. Das ist der höchste je gemessene Wert in der Bundesrepublik. „Die Sicherung unserer Fachkräftebasis ist eine der größten ökonomischen Aufgaben Deutschlands für die nächsten Jahrzehnte“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil bei einer Pressekonferenz Ende März.

Schrittweise hat schon die letzte Bundesregierung das Zuwanderungs- und Aufenthaltsrecht für gut ausgebildete Personen aus dem nicht-europäischen Ausland liberalisiert. Die aktuelle Regierung setzt das nun mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz fort. Der komplizierte Name klingt vielleicht nicht vielversprechend. Doch konkret gibt es Neuerungen, die auch für Deutschland-Alumni interessant sind.

Blaue Karte EU

Über die können schon heute ausländische Hochschulabsolventinnen und -absolventen in Deutschland arbeiten. Der Hochschulabschluss muss entweder in Deutschland erworben worden sein oder hier anerkannt sein. Außerdem muss eine verbindliche Stellenzusage eines deutschen Arbeitgebers vorliegen und das Gehalt eine bestimmte Höhe haben. Grundsätzlich galt bisher auch, dass die Beschäftigung der Qualifikation entsprechen muss. Eine Ingenieurin musste also einen Job als Ingenieurin nachweisen, ein Arzt eine Stelle als Arzt, um eine Blaue Karte EU für Deutschland bekommen zu können. Mit dem neuen Gesetz fällt diese Bedingung nun weg. „Wer eine Fachkraft ist, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können, heißt es darin.

Weitere Änderungen im Überblick

  • sollen künftig auch ohne Hochschulabschluss eine Blaue Karte EU erhalten können
  • Für Berufsanfänger:innen mit akademischem Abschluss sollen die Mindestgehaltsgrenzen, die sich aktuell je nach Berufsfeld zwischen 45.552 und 58.400 Euro bewegen, gesenkt werden
  • Der Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb Deutschlands, aber auch zwischen EU-Staaten, wird für Inhaber:innen der Blauen Karte EU ebenfalls erleichtert
  • Künftig können auch international schutzberechtigte Personen, die in Deutschland oder einem anderen EU-Land leben, eine Blaue Karte EU für Deutschland erhalten
  • Die Bedingungen für den Nachzug von Familien der Inhaberinnen und Inhaber der Blauen Karte EU sollen verbessert werden. Ausländische Fachkräfte sollen künftig nicht nur die sogenannte Kernfamilie nach Deutschland nachholen dürfen, sondern auch ihre Eltern und Schwiegereltern
  • Es soll außerdem einfacher werden, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für die EU zu bekommen, wenn man eine Blaue Karte EU besitzt

Neue Chancenkarten

Ähnlich wie Kanada will Deutschland ein Punktesystem für die Zuwanderung einführen. Dieses neue System soll Chancenkarte heißen und im ersten Halbjahr 2024 starten. Personen, die in ihrer Heimat einen Berufsabschluss erworben haben oder einen Hochschulabschluss besitzen, können sich über die Chancenkarte für einen Aufenthalt in Deutschland bewerben. Bei einer Zusage haben sie ein Jahr Zeit, eine qualifizierte Beschäftigung zu finden. In dieser Zeit dürfen sie bis zu 20 Wochenstunden jobben, grundsätzlich muss der Lebensunterhalt aber aus eigenen Mitteln gesichert sein.
Die wichtigsten von insgesamt 12 Auswahlkriterien sind:

  • deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau A1
  • Berufsabschluss und Berufserfahrung
  • Alter
  • berufliches Potenzial der mitreisenden Partnerin oder des Partners
  • Deutschlandbezug (früherer Aufenthalt in Deutschland oder Familienangehörige, die in Deutschland leben)

Deutschland will mehr ausländische Fachkräfte gewinnen

Deutschland will mehr ausländische Fachkräfte gewinnen Deutschland will mehr ausländische Fachkräfte gewinnen ©

Erfahrung zählt

Viele, die in Deutschland arbeiten und leben möchten, scheitern bisher an hohen bürokratischen Hürden. Vor allem die Anerkennung von Berufsabschlüssen stellte ein großes Problem dar. Hier sind deutliche Verbesserungen geplant. Wer in seinem Herkunftsland einen staatlich anerkannten Berufsabschluss erworben hat und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mitbringt, kann sich künftig auf offene Stellen in Deutschland bewerben. Das Anerkennungsverfahren für den Berufsabschluss muss erst nach dem Jobstart eingeleitet werden. Der Arbeitgeber hilft dabei. Der offizielle Begriff für solche Arbeitsverhältnisse nennt sich „Anerkennungspartnerschaft“. Einige Bedingungen bleiben aber bestehen. So wird weiter ein Mindestgehalt vorgeschrieben und der Arbeitgeber muss die für seine Branche geltenden Tarifabschlüsse respektieren.

Schnellere Einbürgerung

In der Fachkräftestrategie der Bundesregierung heißt es: „Für eine volle Teilhabe von Eingewanderten aus Drittstaaten und deren Familienangehörigen sowie für die angestrebte Erhöhung der Einwanderung ist zudem ein modernisiertes Einwanderungs-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht notwendig (...).“ Die Regierung will daher die Einbürgerung erleichtern und zulassen, dass Zuwanderer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen. Nach fünf Jahren können Zuwanderer künftig Deutsche werden, in Ausnahmefällen auch schon nach drei Jahren.

Weitere Änderungen

Ausländische Studierende in Deutschland sollen mehr Geld durch Jobben verdienen dürfen. Für sie gelten künftig die Regelungen für sogenannte Werkstudenten. Konkret bedeutet das: Sie können eine Teilzeitstelle mit einer maximalen Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche annehmen und in den Semesterferien für einen begrenzten Zeitraum auch Vollzeit arbeiten.
Eine weitere Neuerung für Studierende ist der Wegfall des sogenannten Zweckwechselverbots. Mit anderen Worten: Der Aufenthaltstitel soll nicht mehr an das Studium gebunden sein. Wer in Deutschland studiert und schon vor dem Abschluss ein Angebot eines deutschen Arbeitgebers für erhält, kann die Stelle annehmen und erhält auch schneller als bisher eine Niederlassungserlaubnis.

Arbeitsfelder für Akademikerinnen und Akademiker

Für Deutschland-Alumni wird es durch das neue Gesetz einfacher, sich aufzubauen. Allerdings sind die Berufschancen für Akademikerinnen und Akademiker nicht in allen Arbeitsfeldern gut. Für Lehr- und Forschungstätigkeiten an Hochschulen dürfte es auch langfristig eher mehr Bewerberinnen und Bewerber geben als Stellen. Dafür zeichnet sich nach Einschätzung der Bundesregierung ein großer Arbeitskräftebedarf in der technischen Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft ab, insbesondere im Bereich der . Gleiches gilt für medizinische Berufe und für den Bildungsbereich. IT-Spezialistinnen und Spezialisten werden ohnehin schon seit Jahren händeringend gesucht.

Fazit

Eines macht die Bundesregierung in ihrer Strategie deutlich: Deutschland-Alumni sind hoch willkommen und werden als wichtige Stütze für die deutsche Wirtschaft gesehen. Konkret heißt es: „Internationale Studierende sind für den deutschen Arbeitsmarkt besonders attraktiv, weil sie bereits mit vielen Kompetenzen nach Deutschland kommen und hier während des Studiums zusätzliche, für den deutschen Arbeitsmarkt wichtige Kompetenzen erwerben.“

 
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