Akademische Selbstverwaltung
Akademische Selbstverwaltung fördert Wissenschaftsfreiheit
Die akademische Selbstverwaltung von Universitäten und Forschungseinrichtungen ist in der verankert. Sie gibt ihnen das Recht auf eigenständige und unabhängige Verwaltung sowie Autonomie in wissenschaftlichen Angelegenheiten. Ziel ist es, dass die Institutionen frei von politischen oder wirtschaftlichen Einflüssen agieren können. So sollen die Unabhängigkeit und Innovationsfähigkeit der Einrichtungen in und gesichert werden.
Was gehört zur akademischen Selbstverwaltung?
Die Selbstverwaltung von Universitäten und Forschungseinrichtungen kann in drei Bereiche unterteilt werden:
- Organisation
- Personal
- Finanzen
Der erste Punkt bezieht sich dabei auf interne Strukturen, Gremien sowie Satzungen. Die einzelnen Institutionen legen diese selbst fest. Beim Personal hat eine Universität oder Hochschule das Recht, Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeitende selbst zu berufen und einzustellen. Auch die finanziellen Mittel verwalten die akademischen Institutionen selbstständig.
Wie ist die Selbstverwaltung an einer Universität organisiert?
Zur akademischen Selbstverwaltung an Universität oder Hochschule zählen gewählte Gremien, Ausschüsse sowie Kommissionen. Diese können den gesamten universitären Bereich oder nur eine einzelne Fakultät betreffen. Zu diesen Gremien zählen unter anderem:
- Senat
- Rektorat
- Fakultätsrat
Diese Organe werden durch Wahlen bestimmt. Daran können sich alle Angehörigen der jeweiligen Institutionen beteiligen. Neben Professorinnen und Professoren sind das auch wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeitende sowie die Studierenden.