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Berufung zur Professur

Berufung – ein wichtiger Karriereschritt

Eine Berufung ist die Anfrage einer Hochschule oder Universität an , eine Professur zu übernehmen. Es ist also der Karriereschritt, um  zu werden. 

Für diesen Prozess gibt es genau festgelegte Regeln und Abläufe, um zu garantieren, dass die Person die  übernimmt, die fachlich am besten geeignet ist. Außerdem ist die Berufung in Deutschland in der Regel mit einer Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit verbunden.

Was ist ein Ruf an eine Universität?

Ein Ruf an eine Universität ist das formelle Angebot, eine Professur zu übernehmen. Davor findet das  statt. Dabei wird die beste Bewerberin oder der beste Bewerber von einer Berufungskommission ausgewählt.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Pädagogische Eignung, also Erfahrung in der Lehre und Betreuung von Studierenden
  • Wissenschaftliche Befähigung, die meist durch die  sowie zusätzliche wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen wird
  • Mehrjährige Berufspraxis für Professuren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften
  • In bestimmten Bereichen, etwa der Medizin: für die Professur wichtige Spezialisierungen


Bei der Berufung wird darauf geachtet, dass die Bewerberinnen und Bewerber nicht nur umfangreiche Fachkenntnisse und Forschungserfahrung haben. Denn als Professorin oder Professor brauchen sie auch pädagogische Fähigkeiten.

Dienstrechtliche Aspekte und Professur

In Deutschland bedeutet die Übernahme einer Professur in der Regel gleichzeitig, dass man zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird. Ein besonderes Merkmal in Deutschland ist das Hausberufungsverbot. Es schränkt die Berufung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der eigenen Hochschule stark ein. Das soll dafür sorgen, dass niemand bevorzugt wird, sondern jene Person die Professur bekommt, die akademisch am besten geeignet ist.