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Habilitation

Qualifizierung zur Professur

Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in Deutschland und einigen anderen Ländern. Sie qualifiziert zur eigenständigen und auf einer Universitätsprofessur. Die Habilitation geht über die  hinaus und erfordert eine umfangreiche Habilitationsschrift, Nachweise über die eigene Forschung sowie eine erfolgreiche öffentliche Verteidigung und Lehrprobe.


Was ist höher: Promotion oder Habilitation?


Es handelt sich um zwei verschiedene Stufen der akademischen Laufbahn. Die Promotion ist die erste Qualifikationsstufe nach dem Studium. Sie weist die Fähigkeit zum n nach. Die Habilitation belegt darüber hinaus die Befähigung zur selbstständigen Lehre und Forschung.


Habilitation – der Weg zur Universitätsprofessur


Die Habilitation ist häufig Voraussetzung, um  werden zu können und entspricht dem höchsten akademischen Qualifikationsnachweis in vielen Ländern. Sie zeigt, dass der oder die Habilitierte in der Lage ist, ein wissenschaftliches Fach in Forschung und Lehre sowohl fachlich als auch didaktisch zu vermitteln.

Manche Habilitierten bekommen den Titel „Privatdozent“ oder „Privatdozentin“. Dieser Titel signalisiert die Lehrbefugnis. Er berechtigt sie also, Lehrveranstaltungen und Prüfungen an Universitäten abzuhalten. Die Habilitation ist ein Qualifikationsnachweis für eine Berufung auf eine .

 mit Universitätsprofessur sind Angestellte im öffentlichen Dienst. Die Habilitation bleibt allerdings unabhängig davon bestehen, ob eine Berufung auf eine Professur folgt.

Wer kann habilitieren?

Zur Habilitation sind promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berechtigt, die durch herausragende wissenschaftliche Arbeiten ihre Fähigkeiten zur selbstständigen Forschung und Lehre nachgewiesen haben. Die Habilitation erfolgt an einer Universität.

Nach der erfolgreichen Habilitation können auf Professuren berufen werden. Die Berufung erfolgt durch Universitäten und ist ein formaler Prozess, bei dem neben der wissenschaftlichen Qualifikation auch Lehrfähigkeiten und persönliche Eignung bewertet werden.

Wie läuft das Habilitationsverfahren ab?

  • Habilitationsgesuch: Der Antrag auf Zulassung zur Habilitation wird bei der zuständigen Fakultät gestellt. Er umfasst das Habilitationsgesuch, das Exposé der Habilitationsschrift, den Lebenslauf und Nachweise über wissenschaftliche Leistungen und Publikationen.
  • Prüfung des Antrags: Die Fakultät prüft, ob die formalen Zulassungsvoraussetzungen laut Habilitationsordnung erfüllt sind. Dazu gehören eine herausragende Promotion und weitere wissenschaftliche Leistungen.
  • Habilitationsschrift: Die Kandidatin oder der Kandidat reicht eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit bei der Hochschule ein, die neue Erkenntnisse im betreffenden Fachgebiet liefert. Diese kann entweder als Monografie oder als Sammlung von Veröffentlichungen vorgelegt werden.
  • Begutachtung: Die Habilitationsschrift wird an mehrere Gutachter geschickt, die ihre wissenschaftliche Qualität bewerten und Berichte erstellen.
  • Disputation und Probevorlesung: Die Kandidatin oder der Kandidat verteidigt ihre bzw. seine Arbeit in einer öffentlichen Disputation und hält eine Probevorlesung, um die Lehrkompetenz zu demonstrieren.
  • Entscheidung: Die Habilitationskommission entscheidet, ob sie die Lehrberechtigung, auch Venia Legendi genannt, erteilt. Bei einer positiven Entscheidung erhält die Kandidatin oder der Kandidat die Lehrbefähigung für ein bestimmtes Fachgebiet. Damit sind die formalen Voraussetzungen für die Übernahme einer Professur erfüllt.

Jede Universität und Fakultät hat ihre eigene Habilitationsordnung. Im Allgemeinen umfasst sie folgende Punkte:


  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Vorgaben zur Habilitationsschrift
  • Regeln zum Prüfungsverfahren
  • Erteilung der Lehrbefähigung
  • Formale Voraussetzungen
  • Kommissionen und Gremien
  • die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen

Habilitation und Berufung

Die Bedeutung der Habilitation variiert je nach Fachbereich. In der Medizin und in den Geistes- und Rechtswissenschaften ist sie weiterhin relevant. Für Medizinerinnen und Mediziner ist die Habilitation oft der Karriereschritt, der den Weg in leitende Positionen in Krankenhäusern ermöglicht. In den Geistes- und Rechtswissenschaften wird bei der  häufig eine Habilitation vorausgesetzt, selbst wenn Kandidatinnen oder Kandidaten bereits eine  innehaben.

Anders sieht es inzwischen in den Natur- und Ingenieurwissenschaften aus: Seitdem das Professorenamt für Qualifikationswege wie Juniorprofessuren geöffnet wurde, sind in den MINT-Bereichen die Forschungsleistungen wichtiger geworden als eine Habilitation.


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