Wissenschaftsfreiheit
Grundrecht mit Verantwortung
Die Wissenschaftsfreiheit oder auch akademische Freiheit schützt die Forschungsfreiheit und Freiheit der Lehre sowie aller weiteren wissenschaftlichen Belange. Die Freiheit der Wissenschaft zählt in Deutschland zu den Grundrechten. Deshalb ist sie in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert.
Auch international ist sie aufgrund ihrer enormen Bedeutung für und durch Abkommen geschützt. Festgehalten ist dies beispielsweise in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie dem UN-Sozialpakt, also dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen.
Für wen gilt die Wissenschaftsfreiheit?
Die Wissenschaftsfreiheit bietet die Grundlage für unabhängige Forschung und Lehre. Sie ermöglicht es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, kritische Fragen zu stellen und Lösungen für komplexe Probleme zu finden. Besonders wichtig ist dabei, dass durch ihre wissenschaftliche Arbeit aufgrund der akademischen Freiheit keine Repressionen oder Einschränkungen fürchten müssen.
Da die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland im Grundgesetz geregelt ist, handelt es sich hierbei um ein sogenanntes Jedermannsrecht. Die Freiheit der gilt also für jede oder jeden, die oder der eigenverantwortlich wissenschaftlich arbeitet oder dies plant.
Wissenschaftsfreiheit impliziert auch eine besondere Verantwortung der Wissenschaft
Doch die Wissenschaftsfreiheit bringt für Forschende nicht nur Rechte mit sich. Sie impliziert auch eine besondere Verantwortung. Dabei ist die Wissenschaftsethik in Forschung und Lehre ein wesentlicher Aspekt der akademischen Freiheit. Denn Forscherinnen und Forscher müssen bei ihrer Arbeit ethische Standards einhalten sowie gesellschaftliche Normen respektieren.
Demnach sollten ihre Forschung so ausrichten, dass sie dem Wohl der Gesellschaft dient. Auch müssen die Methoden der Forschenden ethisch vertretbar sein und dürfen beispielsweise Datenschutz- und Tierschutzrichtlinien nicht verletzen. Sind Menschen als Probandinnen und Probanden an der Forschung beteiligt, müssen die Forschenden sie vorab umfassend informieren und ihre Einwilligung einholen.
Forschende müssen also sicherstellen, dass sie ihre Rechte aus der Wissenschaftsfreiheit verantwortungsvoll nutzen, damit ihre Arbeit zur nachhaltigen und positiven Entwicklung der Gesellschaft beitragen kann.